Das biometrische Format 35×45 mm nach der amtlichen Foto-Mustertafel gilt in Deutschland für Reisepass, Personalausweis, Führerschein und die meisten Visumanträge: Gesichtshöhe 32–36 mm, neutraler Ausdruck, gleichmäßig heller Hintergrund. Selbst erstellen und ausdrucken dürfen Sie das Foto allerdings nur noch für Führerschein, Visum und Bewerbung. Für Personalausweis, Reisepass und Aufenthaltstitel nehmen die Ämter seit dem 1. Mai 2025 nur noch Lichtbilder an, die verschlüsselt an die Behörde übermittelt wurden — aus einem zertifizierten Fotostudio, einer Fotokabine im Drogeriemarkt oder vom Selbstbedienungsterminal im Bürgeramt; die Übergangsfrist für Papierbilder endete am 31. Juli 2025 (BMI, Personalausweisportal).
Jetzt Foto erstellen – gratis laden| Merkmal | Vorgabe |
|---|---|
| Druckgröße | 35×45 mm |
| Digital | 413×531 px (300 dpi) |
| Hintergrund | Hellgrau empfohlen, einfarbig |
| Gesichtshöhe | 32–36 mm |
| Aktualität | Nicht älter als 6 Monate |
| Brille | Möglichst ohne; keine Reflexe |
| Selbst erstellbar für | Führerschein, Visum, Bewerbungsfoto |
| Personalausweis / Reisepass | Nur digitale Übermittlung durch ein zertifiziertes Fotostudio (seit 1. Mai 2025) |
Offizielle Quelle: bundesdruckerei / BMI — Foto-Mustertafel für biometrische Passbilder
Darf ich das Passbild selbst machen?
Für den Führerschein, für Visumanträge wie das Schengen-Visum oder das US-Visum DS-160 und für Bewerbungsfotos ja — wenn die Vorgaben eingehalten werden. Die App schneidet biometrisch korrekt zu und stellt den Hintergrund frei. Für Personalausweis, Reisepass und Aufenthaltstitel geht das seit Mai 2025 nicht mehr.
Warum nicht für Personalausweis und Reisepass?
Seit dem 1. Mai 2025 dürfen die Ämter dafür nur noch Lichtbilder verarbeiten, die verschlüsselt an die Behörde übermittelt wurden — aus einem zertifizierten Fotostudio, einer Fotokabine im Drogeriemarkt oder vom Selbstbedienungsterminal im Bürgeramt. Sie erhalten dort einen Code, den Sie bei der Antragstellung vorlegen. Die Übergangsfrist für ausgedruckte Bilder endete am 31. Juli 2025.
Gilt das Format auch für den Führerschein?
Ja, der Führerschein nutzt dasselbe 35×45-mm-Format. Von der Digitalpflicht ist er ausdrücklich nicht erfasst: Die Fahrerlaubnisbehörden nehmen weiterhin ein ausgedrucktes Papierfoto entgegen.